Allgemeine Geschäftsprinzipien (AGPs) – Glasfix Autoglas
- Qualität und Sicherheit an erster Stelle
Wir verwenden ausschließlich Windschutzscheiben in Erstausrüsterqualität (OEM) und arbeiten streng nach Herstellervorgaben. - Transparenz und Fairness
Klare Kommunikation über Leistungen, Kosten und Versicherungsabwicklung – keine versteckten Gebühren. - Versicherungsabwicklung als Service
Unterstützung bei Schadensmeldung und Abwicklung mit der Kaskoversicherung. Selbstbehaltübernahme möglich. - Mobilität für den Kunden
Kostenloser Hol- & Bringservice sowie ein Leihauto sorgen für maximale Flexibilität während der Reparatur.
Während wir mit dem Fahrzeug des Kunden unterwegs sind, ist es über Glasfix vollkaskoversichert – gegen jeglichen Schaden. - Zuverlässigkeit und Termintreue
Die Reparaturdauer wird im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt. Verzögerungen berechtigen nicht zu Entschädigung oder Ersatz. - Vignettentausch und Pickerlplakette nach Scheibenwechsel
Nach einem Windschutzscheibentausch muss die Autobahnvignette laut Gesetz umgehend ersetzt oder erneuert werden.
Die Weiterfahrt mit beschädigter oder fehlender Vignette ist untersagt.
Ebenso muss nach einem Scheibentausch die Pickerlplakette (Prüfplakette) erneuert werden. - Stornierungsregelung
Bei Stornierungen innerhalb von 36 Stunden vor dem Termin werden die Kosten für die bestellte Scheibe und bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung gestellt. - Steinschlagreparatur – Risiko & Kostenregelung
Trotz größter Sorgfalt kann eine Scheibe bei der Steinschlagreparatur während oder danach reißen.
Glasfix übernimmt für entstehende Schäden keine Haftung.
Wird im Anschluss ein Scheibentausch bei Glasfix durchgeführt, ist die Reparatur kostenlos.
Andernfalls wird sie vollständig berechnet. - Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
Jede Reparatur wird vollständig dokumentiert (Fotos, Fahrzeugdaten, Protokolle) zur rechtlichen Absicherung. - Rechtliche Absicherung und Haftungsschutz
Glasfix arbeitet mit schriftlichen Werkstattaufträgen und ist betriebshaftpflichtversichert. - Weiterbildung und Fachkompetenz
Regelmäßige Schulungen und moderne Technik sichern einen hohen Qualitätsstandard – auch bei neuen Fahrzeugmodellen. - Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung
Alte Scheiben und Materialien werden fachgerecht und umweltfreundlich entsorgt. - Kundenzufriedenheit als Ziel
Wir geben unser Bestes, damit jeder Kunde sicher, zufrieden und stressfrei wieder unterwegs ist. - Leihwagenregelung – kasko- und nicht-kaskoversicherte Kunden
a) Kaskoversicherte Kunden
Kaskoversicherte Kunden haben Anspruch auf ein kostenloses Leihauto für eine Strecke bis maximal 50 Kilometer.
Ab dem 51. Kilometer werden 0,49 € pro Kilometer verrechnet.
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden.
Bei einem Unfall oder sonstige Schäden mit dem Leihwagen trägt der Kunde den Selbstbehalt in Höhe von 300 €.
b) Nicht-kaskoversicherte Kunden
Auch nicht-kaskoversicherte Kunden können einen Leihwagen erhalten.
Die Leihgebühr beträgt 39,99 € für bis zu 50 Kilometer.
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden.
Ab dem 51. Kilometer werden 0,49 € pro Kilometer zusätzlich verrechnet.
Bei einem Unfall oder sonstige Schäden mit dem Leihwagen trägt der Kunde den Selbstbehalt in Höhe von 300 €.
15. Abhol- und Bringservice
Für kaskoversicherte Kunden bieten wir einen kostenlosen Abhol- und Bringservice im Umkreis von 30 km an. Nicht kaskoversicherte Kunden können diesen Service gegen eine Pauschale von 29 Euro in Anspruch nehmen.